
KfW-Heizungsförderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss – Familien profitieren vom neuen Einkommensbonus
KfW-Heizungsförderung 2026: Neuer Einkommensbonus – bis zu 80 % Zuschuss
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Besonders Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie Familien mit minderjährigen Kindern können von den Änderungen profitieren.
Beim Austausch einer alten Heizung sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % Förderung möglich.
Neuer Einkommensbonus: Diese Einkommensgrenzen gelten
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

Neu für Familien: Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der selbstgenutzten Wohneinheit, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Heizungsförderung besteht aus mehreren Bausteinen:
- 30 % Grundförderung für eine förderfähige klimafreundliche Heizung
- Bis zu 40 % Einkommensbonus, abhängig vom Haushaltseinkommen
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter alter, funktionsfähiger Heizungsanlagen
Die Gesamtförderung beträgt grundsätzlich maximal 70 %. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro mit Familienzuschlag sind bis zu 80 % Förderung möglich.
Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Damit sind Zuschüsse von bis zu 22.400 Euro möglich.
Rechenbeispiel: So viel kann eine Familie sparen
Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 35.000 Euro möchte ihre mindestens 20 Jahre alte, noch funktionsfähige Gasheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzen.
Bei förderfähigen Kosten von 25.000 Euro ergibt sich folgende beispielhafte Förderung:
- Grundförderung: 30 %
- Einkommensbonus: 40 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
- Maximale Gesamtförderung: 80 %
Ergebnis: 20.000 Euro staatlicher Zuschuss und nur 5.000 Euro Eigenanteil.
Voraussetzung ist, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt werden.
Entscheidend für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Brutto- oder Nettogehalt. Bei einer Antragstellung im Jahr 2026 werden die Einkommen der Jahre 2023 und 2024 berücksichtigt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Informationen basieren auf den offiziellen Veröffentlichungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
- KfW – Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2026
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458
- KfW – Neue Bedingungen der Heizungsförderung ab 21.07.2026 (PDF)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.
