Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Sichern Sie Ihre Förderung!

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Mit dem iSFP erhalten Sie einen Überblick über die Sanierungsmöglichkeiten und wie die Maßnahmen aufeinander aufbauen und bei der energieeffizienten Sanierung optimal ineinandergreifen können.

Der iSFP versteht sich als eine Empfehlung, wie die energetische optimale Lösung für Ihr Haus (nach dem „Best-möglich-Prinzip“) erreicht werden kann, ob schrittweise oder mit einer Sanierung in einem Zug. 

 

Mit individuellem Sanierungsfahrplan zum energieeffizienten Wohngebäude

 

Im Rahmen einer Energieberatung erfolgen die folgenden Schritte:

 

Schritt 1: Nehmen Sie kontakt mit uns auf

Schritt 2: Mit der Beauftragung nehme ich die Gebäudedaten vor Ort auf und Wir können gemeinsam Ihre Wünsche, Vorstellungen und finanzielle Situation besprechen

Schritt 3: Beantragung der Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA

Schritt 4: Als nächstes wird die energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes erstellt

Schritt 5: Die Sanierungsvorschläge werden entwickelt und der iSFP wird ausgearbeitet

Schritt 6: Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans unter Berücksichtigung möglicher Fördermöglichkeiten und des iSFP-Bonus – bis hin zum KfW-Effizienzhaus.

Schritt 7: Anschließend erhalten Sie Ihren iSFP und eine ausführliche Erläuterung

 

Im Anschluss können Sie mit der Umsetzung der empfohlenen Effizienzmaßnahmen beginnen.

Geringe Kosten durch Förderung für den Sanierungsfahrplan

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bis zu 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, in dessen Rahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Wird anschließend eine im Rahmen eines BAFA-geförderten iSFP vorgesehene Effizienzmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt, können sich die Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verbessern. Für bestimmte Einzelmaßnahmen beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Zusätzlich wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gewährt, der das jeweilige Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Für diesen Kostenanteil ergibt sich somit eine Förderung von 20 Prozent.

Bei einem Einfamilienhaus können mit iSFP beispielsweise bis zu 60.000 Euro förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Bei vollständig förderfähigen Ausgaben von 60.000 Euro ergeben sich 10.500 Euro Förderung: 9.000 Euro Grundförderung aus 60.000 Euro sowie 1.500 Euro iSFP-Bonus auf die 30.000 Euro oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens.

Sanierungsfahrplan im EWärmeG Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan kann bei Wohngebäuden als Erfüllungsoption im EWärmeG Baden-Württemberg genutzt werden. Dadurch reduziert sich der gesetzliche Pflichtanteil von 15 % auf 10 %. Voraussetzung ist, dass der Sanierungsfahrplan zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre ist.

Zusätzlich zeigt der Sanierungsfahrplan den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und sinnvolle Maßnahmen zur schrittweisen Verbesserung auf.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

  • 1–2 WE: 1.250 €* Eigenanteil nach 650 € Förderung
  • 3–5 WE: 1.650 €* Eigenanteil nach 850 € Förderung
  • 6–9 WE: 2.350 €* Eigenanteil nach 850 € Förderung
  • 10–19 WE: 2.750 €* Eigenanteil nach 850 € Förderung
  • WEG: zusätzlich bis zu 250 € Förderung für die einmalige Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung. 

* Preise inkl. MwSt. und unter Voraussetzung der maximalen staatlichen Förderung.

 

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