
Energieausweis für Gewerbeimmobilien: Jetzt noch Vorteile sichern!

Wichtige Änderung ab 2027! Für Nichtwohngebäude wie Büros, Praxen, Lagerhallen und Gewerbeimmobilien ist ab dem 1. Januar 2027 bei einer Neuausstellung nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis zulässig.
Nutzen Sie deshalb noch die Möglichkeit bis Ende 2026!
Sofern Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt, können Sie noch einen kostengünstigen Verbrauchsausweis erstellen lassen. Dieser bleibt in der Regel 10 Jahre gültig.
✅ Unser Angebot: 400 € zzgl. MwSt.
Die Energieberatung Binder unterstützt Sie bei der unkomplizierten und professionellen Erstellung Ihres Energieausweises.
Jetzt handeln und mögliche Mehrkosten vermeiden!
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage.
Rechtliche Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz, Änderungen ab 01.01.2027.
