Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Gefördert werden:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Es wird zwischen der Förderung des Heizungstausches (Antragstellung über KfW) und der Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (Antragsstellung über BAFA) unterschieden.
1. Förderung des Heizungstausches
30 bis 70 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:
- 30 Prozent Grundförderung für alle.
- 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
- 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwenden oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag pauschal für besonders effiziente Biomasseheizungen.
- Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 Prozent.
Und So funktioniert's:
1 Experten beauftragen
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie uns als Experten für Energieeffizienz beauftragen und wir erstellen eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
2 Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
3 Registrieren und Zuschuss beantragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
4 Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
5 Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
- Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die wir als Ihr Experte für Energieeffizienz ausstellen.
- Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch.
- Sie laden – sofern notwendig – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus)
2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
- 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle
(Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen) - 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
- 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
- Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen)
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Emissionsminderung:
- Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt, Einzelraumfeuerstätten werden nicht gefördert
- Die Heizung muss älter als zwei Jahre sein.
- Reduzierung der Staubemissionen mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa])
- Einhaltung der nach § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 der 1. BImSchV geforderten Grenzwerte, zuvor bereits Erfüllung der Anforderungswerte der Stufe 1 nach § 5 der 1. BImSchV
Eigenleistungen von Privatpersonen
Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen.
Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
Ergänzungskredit
Ergänzend zu diesen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragstellenden ein Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- wie Nichtwohngebäuden offen. Für private Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr ist das Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit zinsverbilligt erhältlich. Den zinsverbilligten KfW-Kredit können sie nach Vorlage der Förderzusage bei einer Hausbank/Geschäftsbank beantragen.
Grenzen für förderfähige Ausgaben
Es gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen zu den förderfähigen Ausgaben, auf die sich diese Fördersätze beziehen. So können für den Heizungstausch bis zu 30.000 Euro als förderfähige Ausgaben angerechnet werden; für weitere Effizienzmaßnahmen zusätzlich 30.000 bzw. max. 60.000 Euro bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Das heißt: Wenn der Heizungstausch mit weiteren Effizienzmaßnahmen verknüpft wird, liegen die förderfähigen Ausgaben bei bis zu 90.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
Eine Durchführung von Maßnahmen ist auch in Eigenleistung möglich. In dem Fall werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist dann, dass ein Energieeffizienz-Experte oder eine Fachunternehmerin die fachgerechte Durchführung und die Kostenangaben bestätigt.
Umfassende Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen
Es gibt eine Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beitragen. Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungstechnik bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernommen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme – Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik - als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht gewährt.
Was kostet eine Fachplanung und Baubegleitung für eine Einzelmaßnahme?
- Fenstertausch 750 EUR* Eigenanteil (zzgl. 750 EUR staatliche Förderung)
- Gebäudehülle 1.000 EUR* Eigenanteil (zzgl. 1000 EUR staatliche Förderung)
- Haustüre 300 EUR* Eigenanteil (zzgl. 300 EUR staatliche Förderung)
- Heizung 750 EUR* Eigenanteil (zzgl. 750 EUR staatliche Förderung)
- Lüftungsanlage 750 EUR* Eigenanteil (zzgl. 750 EUR staatliche Förderung)
Die Ausgaben variieren erheblich je nach Gebäudegeometrie und Bauteilen. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Einzelmaßnahme zu erstellen.
*Preise inkl. MwSt.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mit beantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf:
- max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
- max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und
- insgesamt auf max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid